AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

AGB für Übersetzungsaufträge

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Verträge zwischen Concept-Office & Übersetzungsdienst, Dipl. Volkswirt Tinka Kuhn, nachfolgend Übersetzer genannt, und dem Auftraggeber, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.

(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§ 2. Umfang des Übersetzungsauftrags

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

§ 3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen, wie Tabellen, Zeichnungen, Abkürzungen etc.

(3) Fehler und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

§ 4. Liefertermin

(1) Sofern zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber keine Uhrzeit oder Zeitfenster vereinbart wurde, ist die Übersetzung am vereinbarten Termin, bis 17:00 Uhr zu liefern.

(2) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages und nach Vereinbarung einer Lieferfrist zusätzliche Textpassagen, wird die Lieferfrist erneut verhandelt.

(3) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Maße.

§ 5. Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung in Form einer Nacherfüllung oder Ersatzlieferung vor. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung – vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(2) Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.

(3) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

(4) Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Auftraggeber kein Referenzmaterial, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme nicht eindeutig hervorgehen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

§ 6. Haftung

Die Übersetzerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Übersetzerin für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

§ 7. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 8. Vergütung

(1) Sofern auf der Rechnung kein Fälligkeitsdatum genannt ist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungsstellung der geleisteten Übersetzung fällig.

(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung des vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist keine schriftliche Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden, gelten grundsätzlich die Preise für Übersetzungsleistungen und Dolmetscherdienste nach dem JVEG, Abschnitt3, Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern, Stand 2021 von 01.01.2021.

(4) Übermittelt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages zusätzliche Textpassagen, die zum ursprünglich vereinbarten Liefertermin geliefert werden oder verkürzt der Auftraggeber nach Auftragserteilung die Lieferfrist, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Ein Anspruch auf eine Verkürzung der Lieferfrist besteht nicht.

(5) Nimmt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages Änderungen im Ausgangstext vor, der bereits in Erfüllung des Auftrags ganz oder teilweise übersetzt war, sodass eine Überarbeitung des bereits übersetzten Textes notwendig wird, kann der Übersetzer einen angemessenen Zuschlag erheben. Übersetzungspassagen, die nach nachträglichen Änderungen im Ausgangstext zur Erfüllung des abgeänderten Auftrages nicht weiterverwendet werden können, kann die Übersetzerin dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.

§ 10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

AGB für Dolmetscherdienste

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma Concept-Office & Übersetzungsdienst, Dipl. Volkswirt Tinka Kuhn, nachfolgend Dolmetscher genannt, und ihre Auftraggeber, auch dann, wenn die AGB des Auftraggebers anderslautende Vereinbarungen enthalten.
(2) Abweichende Vertragsbedingungen, bzw. die Anwendung anderer Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Dolmetschers.

§ 2. Umfang des Dolmetscherauftrags

    1. Der Dolmetscherauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Dolmetscher ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
    2. Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt.
      Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig.
      Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
      Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

§ 3. Ersatz

(1) Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

§ 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscherauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen u.a.).
Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetscherleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Dolmetscher zur Verfügung zu stellen (Reden, Verträge, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.)
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Dolmetschers.

§ 5. Haftung

(1) Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 6. Berufsgeheimnis

(1) Der Dolmetscher ist verpflichtet, sämtliche ihm bei der Ausführung dieses Vertrags bekannt-werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

§ 7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und in der jeweils geltenden Höhe. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.
(2) Der Dolmetscher hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen.

(3) Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetscheraufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist oder die vereinbarte Vergütung 1.000,00 EUR übersteigt.

§ 8. Höhere Gewalt

(1) Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 9. Absage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

§ 10. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Sofern eine der vorstehenden Auftragsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: 2023